Erbenermittlung

Informationen rund um die Erbenermittlung

Eine Erbenermittlung ist auf jeden Fall notwendig, wenn einige Erben und deren derzeitiger Wohnort nicht bekannt sind. Die Pflicht zur Ermittlung aller Erben obliegt lt. § 1960 BGB grundsätzlich dem Nachlassgericht. Wenn das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger eingesetzt hat, ist es seine Pflicht. Denn auch dazu kann die Nachlasspflegschaft vom Nachlassgericht bestellt werden. Vor der Testamentseröffnung ist es die Aufgabe des Nachlassgerichtes, alle Erben zu ermitteln. Ist dies jedoch zeitnah nicht möglich, kann das Testament auch ohne deren Anwesenheit eröffnet werden.

Erbenermittlung - Nachlassgericht
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, die Erbfolge festzustellen und zwar anhand eines Testaments oder eines Erbvertrages oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge. Es erteilt nach dieser Feststellung den rechtmäßigen Erben auf Antrag einen Erbschein. Wenn die Erbenermittlungen erfolglos waren und letztendlich tatsächlich keine lebenden Erben ermittelt werden konnten, dann fällt das gesamte schuldenfreie Vermögen an das Finanzamt. Die Staatskasse gibt einen solchen Nachlass zunächst in eine gerichtliche Hinterlegung, falls sich doch noch Erben melden.

Sollte die Erbenermittlung nicht in der Lage sein, die Erbfolge zu klären, könnten auch die weiteren Beteiligten an einem Nachlassverfahren mit einer öffentlichen Aufforderung, z.B. in einer Zeitungsannonce (§ 2358 BGB) aufgefordert werden sich zu melden. Meldet sich auch hier kein Berechtigter innerhalb der gesetzlichen Mindestfrist von 6 Wochen, dann bleiben diese Rechte in einem laufenden Erbverfahren zunächst unberücksichtigt. Den vorhandenen Erben wird ein Erbschein ohne die Ausweisung eines Erbrechts nicht aufgefundener Erben erteilt.

Die professionelle Erbenermittlung
Die Recherchearbeiten der Erbenermittlung sind durch die Kriegszeiten mit Flucht und Vertreibung, sowie großen Auswanderungswellen schwierige geworden. Es werden bei vielen Erbfällen auch geschichtliche Kenntnisse notwendig, denn es kommt immer wieder vor, dass professionelle Erbenermittler notwendig sind. Nachlassgerichte oder von ihnen beauftragte Nachlasspfleger setzen in solchen Fällen eine professionelle Erbenermittlung ein um erbberechtigte Personen zu finden. Oft sind bei Unternehmen zur professionellen Erbenermittlung auch zahlreiche ausgebildete Historiker beschäftigt.

Auch die professionelle Erbenermittlung arbeitet grundsätzlich in einer Vorleistung bis zum Erfolg der Suche. Alle für die professionelle Erbenermittlung erforderlichen Kosten tragen zunächst einmal die Ermittlungsunternehmen. Die Vergütung von  Leistungen wird mittels Honorarvertrag abgewickelt, die Vereinbarungen sind individuell gestaltbar. Wenn die professionellen Erbenermittler erfolglos bleiben, erhalten sie normalerweise keine Vergütung. Doch auch dies kann anderes geregelt sein vertraglich, denn es ist Vereinbarungssache.

Erbenermittlung - Vertragsgestaltung
Ein Erbenermittler hat gesetzlich keinen Anspruch auf eine Vergütung. Dies gilt  selbst dann, wenn der Erbe durch seine Ermittlungen vom Erbe erfahren hat.

Die Beauftragung der Erbenermittlung sollte vertraglich gestaltet sein. Prüfen Sie den Vertragsentwurf eingehend, denn ein Honorar sollte immer erfolgsbezogen sein. Vereinbaren Sie, dass das Honorar auch erst dann zur Zahlung fällig ist, wenn Ihr Erbe ausbezahlt wurde. Der durchschnittliche Honoraransatz beträgt Spannen  von 15 bis 35% des geerbten Betrages (beachten Sie hierbei auch die Frage der Erbschaftssteuer, denn Suchende sind meist entfernter verwandt).

Erbenermittlung - Fazit
In der Regel wird die Erbenermittlung von den Nachlassgerichten veranlasst. Einige der in Deutschland tätigen Erbenermittler handeln auch eigenmächtig, weil sie das Honorar im Auge haben.  Eine große Anzahl von guten Erbenermittlern bringt sehr gute Leistungen und hat eine entsprechend hohe Erfolgsquote. Leider gibt es in dieser Branche jedoch auch einige unseriöse Ermittler. Erben werden ermittelt durch das Befragen von Verwandten, das Einsehen in standesamtliche Bücher, ergiebig sind auch Kirchenbücher und Auswandererverzeichnisse.


Erbauseinandersetzung

Wenn das Erbe nicht durch ein Testament geordnet ist, kommt es zudem oft zu einer Erbauseinandersetzung, dies ist besonders dann der Fall, wenn der Erblasser das Erben Pflichtteil nicht entsprechend berücksichtigt hat in seiner letztwilligen Verfügung.

Häufig kommt es auch zur Teilungs-versteigerung oder zur Abwicklungtes-tamentsvollstreckung, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einige wird.


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