Der Erbenermittler wird vom Nachlassgericht nach Eintritt des Erbfalles beauftragt, wenn Erben nicht auffindbar sind. Falls der Erblasser einen Nachlasspfleger eingesetzt hat, kann dieser auch einen Erbenermittler beauftragen, wenn er dies für notwendig hält. Vom Erbenermittler werden umfassende Kenntnisse der Genealogie und des nationalen und internationalen Erbrechts verlangt. Auch im Liegenschaftsrecht, Steuerrecht und dem Rechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit muss er firm sein. Vor allem bei Erbenermittlungen im Ausland muss ein Erbenermittler spezielle Kenntnisse haben.
Erbenermittler – die Bedeutung
Es ist die Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu ermitteln und zu benachrichtigen, damit das Testament eröffnet werden kann. Wenn ein Nachlasspfleger eingesetzt ist, gehört es auch zu seinen Aufgaben Erbenermittler einzusetzen, doch dies ist nicht immer der Fall. Nachlassgericht und Nachlasspfleger können sich zur Durchführung dieser Aufgaben eines Erbenermittlers als Hilfsperson bedienen. Diese Aufgaben übernehmen teilweise auch Rechtsanwälte oder Steuerberater. Es gibt auch Erbenermittler, die über einen Erbfall in der Zeitung gelesen haben. Sie werden auf ihr eigenes finanzielles Risiko tätig ohne von einem Nachlasspfleger beauftragt worden zu sein. Die Ermittler arbeiten ohne einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Honorars und tragen zuvor alle Kosten selbst für die Erbenermittlung. Sie sind natürlich sehr bemüht, rasch die Erben zu finden und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung des Erbscheines beizubringen. Ein Erbenermittler pflegt ständig weltweite Kontakte, auch zu den Berufskollegen und hat Kenntnis der Behörden im Ausland. Wie schon vorher beschrieben, hat der frei tätige Erbenermittler keinen Anspruch, er wird den ermittelten Erben allerdings nur behilflich sein, wenn diese der Zahlung einer Vergütung zustimmen.
Erbenermittler - der Ermittlungsaufwand
Die Suche nach potentiellen Erben ist sehr aufwendig. Der Nachweis gegenüber dem Nachlassgericht wird auf der Grundlage von Geburts- und Sterbeurkunden im Familienstammbaum dargestellt. Dieser Nachweis wird bei der Einreichung des Erbscheinsantrages dem Gericht vorgelegt. Mit Hilfe des Familienstammbaums und der entsprechenden Nachweisurkunden können auch umfangreiche Verwandtschaftsverhältnisse überschaubar und nachvollziehbar dargestellt werden.
Erbenermittler müssen gute Ahnenforschungskenntnisse mitbringen und einen hohen bürokratischen Aufwand betreiben. Da die meisten auf eigenes Risiko arbeiten, möchten sie diesen Aufwand im Erfolgsfalle auch bezahlt haben. Wenn der Erbenermittler einen legitimen Erben findet, hat dieser vermutlich einen unverhofften Vermögenszuwachs. Folgerichtig kann auch ein Anspruch auf Erstattung der Auslagen und des Aufwandes der Recherchen als Erfolgsbeteiligung für den Erbenermittler abgeleitet werden.
Der Erbenermittler wird immer dann vom Nachlassgericht oder dem Nachlasspfleger angeordnet, wenn eine Erbengemeinschaft gesetzlich erbt. Die Erbengemeinschaft ist eine gesetzlich genannte „Gesamthandsgemeinschaft“ und daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sämtliche Erben zu ermitteln, denn diese können nur geschlossen entscheiden.
Erbenermittler - Was bedeutet der Begriff Genealoge?
Wenn der Erbenermittler ein Genealoge ist, dann heißt dies im Volksmund ganz einfach er ist ein Familienforscher oder auch Ahnenforscher. Familienforschung, das ist ein ungeschützter Begriff, jeder Mensch kann dies auch ohne besondere Kenntnisse leisten. Leider gibt es deshalb und natürlich auch wegen des Geldes im Erfolgsfalle in diesem Beruf einige schwarze Schafe. Die Gerichte und die Nachlasspfleger arbeiten jedoch nur mit seriösen Erbenermittlern zusammen.
Erbenermittler - die Vergütung
Nachlassgerichte beauftragen Erbenermittler und je nach Schwierigkeitsgrad der Erbsache wird meist ein Erfolgshonorar von 10 bis 30 % des Wertes als angemessen angesehen. In sehr schwierigen und umfangreichen Einzelfällen könnte jedoch auch ein noch höheres Erfolgshonorar vereinbart sein. Diese Vergütung deckt sämtliche Auslagen für die Nachlassermittlung ab. Wenn man bedenkt, dass der Erbenermittler immer auf eigenes Risiko arbeitet, könnte auch eine höhere Vergütung gerechtfertigt sein. Wenn er allerdings 40 % und mehr für eine leichte Ermittlung verlangt, sollte der Erbe prüfen, ob der Erbenermittler auch umgangen werden könnte, denn dies ist unseriös.
Erbenermittler – Bezahlung auch ohne Erfolg?
Der Erbenermittler übernimmt diese Aufgabe in der Regel immer auf eigene Rechnung. Wenn er erfolglos bleibt, trägt der Erbenermittler die gesamten Kosten. Die ermittelten Erben gehen in der Regel auch fair mit dem Erbenermittler um, denn seine Recherchen haben Ihnen schließlich einen großen Vorteil verschafft.
Wenn das Erbe nicht durch ein Testament geordnet ist, kommt es zudem oft zu einer Erbauseinandersetzung, dies ist besonders dann der Fall, wenn der Erblasser das Erben Pflichtteil nicht entsprechend berücksichtigt hat in seiner letztwilligen Verfügung.
Häufig kommt es auch zur Teilungs-versteigerung oder zur Abwicklungtes-tamentsvollstreckung, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einige wird.
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