Erben Pflichtteil

Informationen rund um den Pflichtteil

Mit dem Pflichtteil eines Erbes soll der gesetzliche Anspruch eines Kindes, der Eltern des Erblassers, der Ehepartner auf Gegenseitigkeit oder des eingetragenen Lebenspartners gesichert werden. Dieser Pflichtteilsanspruch beim Erben greift regelmäßig dann, wenn im Testament ein naher Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Der Erblasser ist in seiner gesetzlichen Testierfreiheit beim Vererben durch das geschützte Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Wenn ein naher Angehöriger im Testament enterbt wurde, schützt ihn noch das gesetzliche Pflichtteilsrecht. Ihm steht eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu, doch er wird nicht Erbe. Ihm steht  jedoch im Regelfall ein Pflichtteilsanspruch gegen den Erben zu. Das Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch und die Zahlung wird mit dem Erbe sofort fällig. Es gibt bei den Fälligkeitsregelungen jedoch auch Ausnahmemöglichkeiten.

Erben Pflichtteil – wer ist berechtigt?
Berechtigte des Pflichtanteils beim Erben sind nur die Erben der ersten Ordnung:

Nicht pflichtteilsberechtigt sind Erben der weiteren Ordnungen:

Dieser Verwandtschaftsgrad kommt erst zum Zuge beim Erben, wenn keine Erben der ersten Ordnung mehr vorhanden sind.

Erben Pflichtteil – die Höhe  
Die gesetzlichen Erben können einen Pflichtteil in der Hälfte des Wertes des ihnen zustehenden gesetzlichen Erbteils fordern.

Ein Beispiel zum Verständnis: Eine Familie mit zwei Kindern. Es stirbt der Vater und es gibt kein Testament. Dies bedeutet automatisch in Deutschland, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Wichtig ist jetzt der gesetzliche Güterstand der Ehegatten. Angenommen, die Partner lebten in einer Zugewinngemeinschaft, so beträgt der gesetzliche Erbteil für die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses. Beiden Kindern steht je ein Viertel des Erbes zu. Wenn der Vater einen der Abkömmlinge enterbt, hat es damit einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser wäre in diesem Beispielfall ein Achtel des Vermögens (die Hälfte des ihm zustehenden Erbes).

Erben Pflichtteil – Fazit
Es gibt auch schwerwiegende Gründe, die dazu führen können, den Erben einen Anteil am Vermögen zu verweigern. Doch im Normalfall achten Erblasser auf einen guten Ausgleich beim Vererben. Durch langwierige Erbschaftsstreitigkeiten wird das Vermögen unnötig reduziert und diese Streitigkeiten stören nachhaltig den Familienfrieden.


Erbauseinandersetzung

Wenn das Erbe nicht durch ein Testament geordnet ist, kommt es zudem oft zu einer Erbauseinandersetzung, dies ist besonders dann der Fall, wenn der Erblasser das Erben Pflichtteil nicht entsprechend berücksichtigt hat in seiner letztwilligen Verfügung.

Häufig kommt es auch zur Teilungs-versteigerung oder zur Abwicklungtes-tamentsvollstreckung, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einige wird.


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