Erbe ausschlagen

Wie schlage ich das Erbe aus?

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen hat dies natürlich Auswirkungen auf die weitere Erbfolge. Wurde eine Ausschlagung des Nachlasses fristgerecht erklärt, werden Sie so behandelt, als seien Sie zum Zeitpunkt des Erbfalles gar nicht vorhanden gewesen. Das eigene Erbteil fällt den weiteren Erben zu, dies könnten auch Ihre eigenen Kinder sein. Wenn Sie schon für sich selbst ausschlagen, ist anzunehmen, dass Sie dies für Ihre Kinder auch tun möchten. Wenn der Erbe durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge Erbe geworden ist und zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, könnte er auch überlegen, ob er das Erbe ausschlagen und eben den Pflichtteil anmelden soll. Auch ganz persönliche Gründe könnten dafür ausschlaggebend sein, ein Erbe ausschlagen zu wollen.

Erbe ausschlagen  - Anfechtung der Ausschlagung
Es gibt auch seltene Fälle, in denen ein Erbe sich die Sache anders überlegt und die Erbschaft doch haben möchte. Er kann die Ausschlagungserklärung zwar anfechten, doch dies ist nicht so einfach. Lassen Sie sich vorher auf jeden Fall von einem Anwalt beraten, ob eine Ausschlagung in Ihrer Erbsache Sinn macht. Jeder Erbe ist gut beraten, sich vor der Ausschlagung gut zu informieren und die gesetzlich möglichen Wege zur Prüfung des Erbes in Anspruch zu nehmen.

Erbe ausschlagen oder annehmen
Grundsätzlich wird man auch gesetzlich zunächst einmal ohne jedes eigene Zutun Erbe. Allerdings ist man nun gefordert sich entscheiden, ob man den Nachlass ausschlagen oder annehmen möchte. Wenn man das Erbe in Besitz nimmt, also Teile in sein Eigentum übergehen oder veräußert, geht der Gesetzgeber von einer Annahme aus. Weiters muss der Erbe auch nichts tun. Annahme oder Ausschlagung hängt für die Menschen im Wesentlichen davon ab, ob man von dem Erbe einen Vorteil hat oder nicht. Wenn man das Erbe ausschlagen möchte, gilt man bis dahin nur als so genannter vorläufiger Erbe.

Erbe ausschlagen - Fristbeginn
Die Frist für die Ausschlagung endet grundsätzlich nach sechs Wochen, danach gilt die Erbschaft als angenommen. Wenn ein Erblasser oder der Erbe den einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich dort befand, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate.

Die Frist zur Ausschlagung beginnt zu laufen, wenn

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Erbe vom gesetzlichen Erbrecht in jedem Fall durch das nahe Verwandtschaftsverhältnis weiß. Dies gilt auch dann, wenn er nichts von einem Testament oder Erbvertrag wusste. Ein Erbrecht besteht schließlich allein aus der Tatsache, dass man Verwandter der ersten Ordnung ist.
Ein Erbe weiß in jedem Fall, dass er Erbe wird, wenn er von einem Testament oder einem gemeinsam geschlossenen Erbvertrag, in dem er zudem als Erbe eingesetzt wurde, unterrichtet ist. Zur Kenntnis ist es nicht notwendig, dass er Einzelheiten der Anordnungen genau kennt.

Erbe ausschlagen Fazit
Bevor Sie ein Erbe ausschlagen, können sie auch beim Nachlassgericht weitere Maßnahmen zur Feststellung treffen, ob ein Erbe tatsächlich total überschuldet ist. Es gibt auch noch die Mittel der Dürftigkeitseinrede und der Nachlassinsolvenz. Die Ausschlagung muss in jedem Fall schriftlich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden zur Gültigkeit.


Erbauseinandersetzung

Wenn das Erbe nicht durch ein Testament geordnet ist, kommt es zudem oft zu einer Erbauseinandersetzung, dies ist besonders dann der Fall, wenn der Erblasser das Erben Pflichtteil nicht entsprechend berücksichtigt hat in seiner letztwilligen Verfügung.

Häufig kommt es auch zur Teilungs-versteigerung oder zur Abwicklungtes-tamentsvollstreckung, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einige wird.


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